Blumenstraße 6
- Marcel MeyerRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
| Arbeitsrecht | Forderungseinzug & Inkassorecht |
| Wirtschaftsrecht | Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht | - JURISTISCHE PRÄZISIONKOMPETENTE BERATUNG
- Auf Ihren Besuch freut sich:Marcel MeyerRechtsanwalt und
Fachanwalt für ArbeitsrechtMarcel Meyer, 1963 in Wiesbaden geboren, ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2000 ist er zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach dem Abitur, Wehrdienst und einem Auslandsaufenthalt in Frankreich, folgte das Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit dem Wahlfach Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Meyer in Hessen. Bereits während des Referendariats war er nebenbei in einer Anwalts- und Notariatskanzlei tätig. Unmittelbar nach Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens begann im Jahre 1992 die Tätigkeit als Rechtsanwalt. Die zusätzliche Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erfolgte ab dem Jahre 1995.
Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt in Mainz, Darmstadt und Leipzig, übt er seinen Beruf seit 2000 in Wiesbaden aus. Herr Meyer ist Vater von 2 Kindern. Zum Ausgleich neben dem beruflichen Engagement spielt Herr Meyer Tennis.
Die Kanzlei berät und vertritt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen.
Die Büroräume der Kanzlei Meyer befinden sich in der Blumenstraße 6 in 65189 Wiesbaden und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Grundstück sowie in der Kanzleiumgebung.
Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Die Kanzlei Meyer ist hierfür montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr oder gemäß entsprechender Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten telefonisch erreichbar. Gerne sind bei Bedarf auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten, abends oder am Wochenende möglich.
1. Fachgebiete
Rechtsanwalt Marcel Meyer bearbeitet überwiegend Fälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Forderungsmanagement (Inkasso).
Hierbei wird Herr Meyer durch sein qualifiziertes Mitarbeiter-Team unterstützt.
Sollte dies zu Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, verfügt der Jurist über Englischkenntnisse.
Die Bezeichnung „Fachanwalt” , die Herr Meyer auf dem Gebiet des Arbeitsrechts führt, wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu dessen Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der jährlichen Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
In den Gebieten Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Marcel Meyer Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Beendigung (durch Kündigung des Arbeitsvertrages oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) oder/und Änderung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung der in diesem Zusammenhang zu schließenden Arbeitsverträge sowie die Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung. Zudem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis – beispielsweise Kündigungsschutz, Entgelt (Lohn/ Gehalt), Dienstwagen, Urlaub, Zeugnis - und für die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Nicht zuletzt gehört die Prozessvertretung in Urteilsverfahren und Beschlussverfahren sowie ein ggf. erforderliches Aushandeln einer Abfindung dazu. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Herr Meyer bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, verschiedenste Bereiche, wie zum Beispiel das Vertragsrecht inklusive dem Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) oder das Allgemeine Zivilrecht. Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe — wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung — sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Marcel Meyer berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.
Darüber hinaus ist Marcel Meyer auch im Allgemeinen Zivilrecht / Vertragsrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht / Vertragsrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen, sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Meyer steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite.
Selbstverständlich ist Ihnen Marcel Meyer aber auch bundesweit bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich. Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Meyer mit dem Forderungseinzug (Forderungsmanagement/ Inkasso). Sofern eine Durchsetzung aus Gründen, die in der Person des Schuldners liegen, nicht sofort erfolgen kann, werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichem Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen Ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
2. Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Meyer ehrenamtlich im Liberalen Mittelstand Hessen e.V. und ist Mitglied im Wiesbadener Verein „In der Taunusstraße e.V.“ und dem Verein UnternehmerForum-Wiesbaden.
- RechtsgebieteIn den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.ArbeitsrechtAbfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, UrlaubForderungseinzug & InkassorechtAußergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter AnsprücheWirtschaftsrechtHandel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Vertragsrecht, Zivilrecht, GmbH, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Haftung, Vorstand, GeschäftsführerAllgemeines Zivilrecht / VertragsrechtWerkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht.
News / Aktuelles
Wird einem Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz nicht in vollem Umfang...Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, hat dieser grundsätzlich einen Anspruch...Arbeitnehmer nutzen immer häufiger die Möglichkeiten des sogenannten Filehostings, um auch mobil...- KontaktformularDamit Sie in meinem Büro in Wiesbaden keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0611/1667770 oder Sie nutzen mein Kontaktformular.
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- ImpressumAngaben gemäß § 5 TMG
MEYER Rechtsanwalt
Marcel Meyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtBlumenstraße 6, 65189 Wiesbaden
Telefon 0611 – 166777-0
Telefax 0611 – 166777-1
E-Mail: kanzlei@meyer-rechtsanwaelte.de
Verantwortlich: Marcel Meyer
Weitere Pflichtangaben nach DL-InfoVO:
USt-ID-Nr.: DE 814 065 609
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Berufshaftpflichtversicherung:R + V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt sich auf die Europäische Union.
Rechtsanwalt Marcel Meyer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main , Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt, Tel.: 069 - 170098-01, Telefax: 069 - 170098-50, E-Mail: info@rak-ffm.de, Web: http://www.rakffm.de
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die entsprechenden Texte finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de in den Rubriken „Berufsregeln” und „Gebühren und Honorare“.Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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